Zur Geschichte des jüdischen Friedhofs Vom Begräbnisort Viehweide zum Judenfriedhof Im Juli 2011 wird der jüdische Friedhof in Duderstadt 140 Jahre bestehen. Dieses Jubiläum sollte nicht stillschweigend übergangen werden, wie es z. B. beim 75. und 100. Jahrestag der Einweihung der (1938 zerstörten) Synagoge oder bei 100. Jahrestag der Einrichtung des jüdischen Friedhofs geschah.                                                  Der jüdische Friedhof in Duderstadt Über die Schaffung eines jüdischen Friedhofs am heutigen Gänseweg sind in der Literatur unterschiedliche Zeitangaben zu finden. Genannt werden die Jahre 1867 und 1870 (Lerch, Ebeling, Wagner, Schwedhelm). Beide Datierungen sind jedoch falsch, was unzweifelhaft der Akte „Der Judenfriedhof in Duderstadt“ im Stadtarchiv Duderstadt (Dud2 Nr. 2362) zu entnehmen ist. Demnach wies am 8. März 1870 der damalige Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Duderstadt, Moritz Katz, den „Wohllöblichen Magistrat“ schriftlich auf einen nahezu unglaublichen Missstand bei der Bestattung verstorbener Juden in Duderstadt hin. Der jüdischen Gemeinde war für die Beerdigung ihrer Toten eine städtische Viehweide zugewiesen worden, im Bereich des Sulbigbaches, etwa dort, wo sich heute der jüdische Friedhof am Gänseweg befindet. Den Zeitpunkt dieser Zuweisung benannte Katz sehr vage mit „früher“. Das Jahr 1867 wird er damit aber nicht gemeint haben, denn sonst hätte nicht 1871, also nur vier Jahre später, Nathan Levy als ältestes Mitglied der jüdischen Gemeinde hinzugezogen werden müssen, um die Lage der Gräber auf der Weide zu bestimmen. Seit wann Duderstädter Juden im Bereich „Untersulbig“ bestattet wurden, ist daher nicht zu datieren. Es lässt sich nur spekulieren, ob nach der Wiederansiedlung von Juden in Duderstadt dem 1813 gestorbenen Moses Eichholz als erstem Toten dort ein Grab zugewiesen wurde. Die misslichen Verhältnisse Jahrzehnte später, 1870, beschrieb Moritz Katz in seinem Brief an den Magistrat so: „Der Begräbnißplatz … entbehrt bislang einer Einfriedung, so daß er allem Vieh zugänglich, sogar ausdrücklich damit behütet wird. Wenn schon im Allgemeinen die Pietät gegen Verstorbene gebietet, die Begräbnißstätten in Ehren zu halten, so muß es gewiß für deren Angehörigen schmerzlich sein zu sehen, wie ihre Gräber durch Behütung jeglichen Viehes entweihet werden. Mehrfach ergangene Regierungsverordnungen verlangen deshalb auch auf das Bestimmteste, dass die Begräbnißplätze eingehegt, gut im Stande erhalten und Entweihungen durch Einlaufen des Viehes verhütet werden. Unser Begräbnisplatz gleicht leider nur einem wüsten Orte, welcher durchaus nicht von Achtung gegen die dort Ruhenden, wie es die religiöse Pflicht gebietet, zeugt. Eine Schmückung der Gräber durch die Angehörigen kann nicht vorgenommen werden, weil über kurz oder lang die (…) weidenden Heerden doch alles zerstören würden.“ Ein Ortstermin mit Vertretern der Stadt ein Jahr später, im März 1871, ergab zudem, dass die Gräber nicht mehr alle sichtbar vorhanden und nicht alle beisammen geordnet angelegt waren, sondern dass auch von „einigen vielleicht in entfernten Winkeln liegenden Leichen“ ausgegangen werden musste. Diese Formulierung deutet ebenfalls darauf hin, dass gestorbene Juden bereits seit langer Zeit und nicht erst seit vier Jahren von 1867 an auf der Weide beerdigt wurden. Ein Friedhof ist als umfriedeter und nur als solcher genutzter Begräbnisplatz für Tote zu definieren. Eine Ansammlung von Gräbern irgendwo, eine Anzahl von Grabstellen auf einer Viehweide, die ungeachtet dessen uneingeschränkt weiter als Weide genutzt wird, kann demnach nicht als Friedhof gelten. Das Anliegen, das Katz in seinem Schreiben 1870 dem Magistrat vortrug, war ein sofortiges und strenges Verbot, den Begräbnisplatz mit Vieh zu beweiden und ihn baldmöglichst einfriedigen zu lassen. Was er in der Form einer „gehorsamsten“ Bitte verlangte, war also, einen jüdischen Friedhof zu schaffen. Katz forderte damit überdies eine Gleichstellung der Juden mit den christlichen Bewohnern der Stadt, deren Begräbnisplatz „aus der städtischen Cämmereicasse beschafft, erhalten und eingefriedigt wird. Da wir gleich den christlichen Confessionen hierorts gegen den Senat dieselben Pflichten haben, so stehen uns selbstredend auch dieselben Rechte zu.“ Der von Katz beklagte bisherige Umgang mit der Bestattung verstorbener Juden lässt ein erhebliches Maß an Antisemitismus im damaligen Duderstadt erkennen. Dagegen hatte sich offenbar bis dahin die lange Zeit kleine jüdische Gemeinde nicht zur Wehr setzen können. Durch die Eingabe von Katz allerdings sahen sich die Bürgervorsteher zum Handeln veranlasst. Sie entschieden sich zu einer Lösung, die der jüdischen Gemeinde keine völlige Gleichstellung mit den Christen der Stadt brachte. Im Sitzungsprotokoll vom 12. 4. 1870 wurde festgehalten: „Auf den Antrag des Vorstehers der jüdischen Gemeinde zu Duderstadt vom 8. März 1870 wurde der jüdischen Gemeinde dafür an derjenigen Stelle im Untersulbig, wo der jüdische Begräbnisplatz sich befindet aus Rücksichten der Pietät gegen die Verstorbenen eine Fläche von 4 bis 5 Quadratruthen zu einem Friedhofe überwiesen. Mit dieser Bewilligung soll jedoch eine Verpflichtung der Stadt zur Einräumung und Unterhaltung eines jüdischen Friedhofs auf Kosten der Stadt nicht ausgesprochen sein.“ Auch für die Bürgervorsteher ging es also ausdrücklich damals darum, den pietätlosen Zustand zu beenden und einen jüdischen Friedhof zu schaffen. Die entstehenden Herstellungs- und Unterhaltungskosten sollte allerdings die jüdische Gemeinde grundsätzlich selbst tragen. Das Bürgervorsteherkollegium beschränkte sich darauf, der Gemeinde das Grundstück zur Verfügung zu stellen und außerdem einen Zuschuss in Höhe von 25 Talern zu gewähren. Mit der Ausführung dieses Beschlusses ließ man sich jedoch Zeit. Erst ein Jahr später, im März 1871, steckten Vertreter der Stadt die Grenzen des künftigen jüdischen Friedhofs auf der Viehweide im Bereich des Untersulbigs ab. Dabei ergab sich, dass die vorgesehene Fläche von bis zu fünf Ruten nicht genügte, weil die „sichtbar vorhandenen Gräber mit eingefriedet werden sollten und der anderweitige zur Begräbnisstätte noch übrig bleibende Raum kaum für 25 bis 30 Leichen ausreicht“. (Moritz Katz hatte 1870 die Anzahl der jüdischen Gemeindemitglieder mit 29 angegeben.) Daher beschlossen die Bürgervorsteher am 15. März 1871, „zur Einrichtung eines jüdischen Friedhofes“ eine Quadratrute „Weide-Areal weiter einzuräumen“ – also insgesamt 6 Quadratruten, was etwa 180 m² entspricht. Wiederum ging es also dem Verständnis der Bürgervorsteher nach um die Einrichtung eines jüdischen Friedhofs. Und am 31. Juli 1871 bat dann Katz den Magistrat, den bewilligten Zuschuss in Höhe von 25 Talern an den Maurermeister Mühlau zu überweisen, da er „die Einfriedigung unseres Friedhofes beendet hat“. Hier verwendete auch Katz zum ersten Mal das Wort „Friedhof“ anstelle von „Begräbnisplatz“. Den Juli 1871 als Datum der Schaffung eines jüdischen Friedhofs in Duderstadt zu verstehen, entspricht also nicht nur einer Definition aus heutiger Sicht, sondern auch der zeitgenössischen Beurteilung des Sachverhaltes. - 1881 übrigens setzte sich Moritz Katz dann dafür ein, dass „unser Friedhof einen Weg von der Chaussee aus erhält“. (Götz Hütt)
Erfolgreiche Intervention: Der Vorschlag der Geschichtswerkstatt Duderstadt, im Jahr 2011 an das 140- jährige Bestehen des jüdischen Friedhofs in Duderstadt zu erinnern, wurde aufgegriffen. Der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen und die Stadt Duderstadt renovierten die Einfriedung des jüdischen Friedhofs, die Stadt beging die Feier zum Gedenktag 27. Januar für die Opfer der nationalsozialistische n Gewaltherrschaft dort.
Die Geschichte der jüdischen Gemein- de in Duderstadt 1812-1942 und ihre Nachgeschichte, 2012, 184 S., 14 €
Literatur:
Themen: NS-Zwangsarbeit - Zwangsarbeiterkind   in Duderstadt KZ-Außenlager Jüdische Gemeinde: Geschichte -  jüdischer Friedhof Friedhof 1953 Vernichtung Stolpersteine  Nationalsozialismus  und Duderstadt - Verdrängte Realität - Bgm. Dornieden - Richter Trümper - Priester R. Kleine Nachgeschichte des Nationalsozialismus:  - bürgerliche Alt-Nazis  - Kriegsgräber  - Anreischke  - Rechtsextremismus Friedensglobus Kriegsgefangene Hinweis: Die Geschichtswerkstatt Duderstadt e.V. wurde vom Finanzamt Northeim als gemeinnützig anerkannt und kann Spendenquittungen ausstellen. Bankverbindung der Geschichtswerkstatt: Sparkasse Duderstadt (BLZ 26051260), Konto Nummer 116830
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